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In dieser Verordnung vorgesehene Pflichten, nach denen von einem Wirtschaftsakteur verlangt wird, in der Union ansässig zu sein, um Produkte auf dem Unionsmarkt in Verkehr bringen zu dürfen, sollten nur für Bereiche gelten, in denen der Bedarf an einem Wirtschaftsakteur festgestellt wurde, der als Verbindungsstelle zu den Marktüberwachungsbehörden fungiert, wobei ein risikobasierter Ansatz zugrunde zu legen ist, der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden muss und dem hohen Schutzniveau für Endnutzer in der Union Rechnung zu tragen ist.
Unbeschadet etwaiger Verpflichtungen, die sich aus den anwendbaren Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union ergeben, darf ein Produkt, das den in Absatz 5…
Die auf dem Unionsmarkt in Verkehr gebrachten oder in Betrieb genommenen Produkte, die unter diese Richtlinie fallen, sollten den einschlägigen…
Es sollte von den Wirtschaftsakteuren in der gesamten Lieferkette erwartet werden, dass sie verantwortungsvoll und in vollem im Einklang mit den geltenden…
Die Wirtschaftsakteure sollten dafür verantwortlich sein, dass die Produkte diese Richtlinie erfüllen, je nachdem welche Rolle sie jeweils in der Lieferkette…
Die Wirtschaftsakteure sollten für die Konformität von Geräten und Ausrüstungen mit den Anforderungen dieser Verordnung entsprechend ihrer jeweiligen Rolle in…
Die Wirtschaftsakteure sollten entsprechend ihrer jeweiligen Rolle in der Lieferkette dafür verantwortlich sein, dass Teilsysteme und Sicherheitsbauteile die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.