Erwägungsgrund 7 32019R1020
Diese Verordnung sollte Artikel 15 bis 29 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates, in denen der Rechtsrahmen für eine gemeinschaftliche Marktüberwachung und die Kontrolle von in den Gemeinschaftsmarkt eingeführten Produkten festgelegt ist, aufheben und ersetzen. Jener Rahmen umfasst die Bestimmungen über die Kontrolle von in den Gemeinschaftsmarkt eingeführten Produkten nach Artikel 27, 28 und 29 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008, die nicht nur für Produkte gelten, die unter den Rahmen der Marktüberwachung fallen, sondern für alle Produkte, sofern das sonstige Recht der Union keine spezifischen Bestimmungen über die Organisation von Kontrollen von Produkten, die auf den Unionsmarkt gelangen, vorsieht. Daher besteht die Notwendigkeit, dass der Anwendungsbereich der Bestimmungen dieser Verordnung über Produkte, die auf den Unionsmarkt gelangen, alle Produkte erfasst.