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Um die zentrale Anlaufstelle der Union (EU single window) für den Zoll nutzen und somit die Datenübermittlung zwischen Zoll- und Marktüberwachungsbehörden optimieren und vereinfachen zu können, müssen elektronische Schnittstellen eingerichtet werden, die eine automatische Übermittlung von Daten ermöglichen. Die Zoll- und die Marktüberwachungsbehörden sollten an der Festlegung der zu übermittelnden Daten mitwirken. Die Zollbehörden sollten nur in begrenztem Maße zusätzlich belastet werden, und die Schnittstellen sollten hochautomatisiert und benutzerfreundlich sein.
In diesem Zusammenhang sollte zwecks Sammlung von Informationen über die Durchsetzung der Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union für Produkte ICSMS…
Im Rahmen des EU Single Window — Umfeld für den Zoll sollte die Kommission dafür zuständig sein, ein zentrales elektronisches System für die Einreichung von…
Die Anwenderschnittstellen dieser nationalen zentralen Meldeportale für den Seeverkehr aufseiten der Anmelder sollten auf Unionsebene harmonisiert werden, um…
Der Austausch von Informationen bezüglich Entscheidungen über Anträge und das Tätigwerden von Zollbehörden sollte durch eine zentrale elektronische Datenbank…
Der grenzübergreifende Zugang zu Informationen über Gesellschaften und ihre Zweigniederlassungen in anderen Mitgliedstaaten lässt sich nur verbessern, wenn alle…
Um eine papierlose Umgebung für Zoll und Handel sicherzustellen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV delegierte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.