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Gemäß dem ICES-Gutachten vom 28. März 2019 sollten die Fänge von Kaisergranat (Nephrops norvegicus) in Funktionseinheit 31 der ICES-Division 8c in der Zeit vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 nicht mehr als 0,7 Tonnen betragen. Die Fangmöglichkeiten für Kaisergranat in der Funktionseinheit 31 der ICES-Division 8c sollten entsprechend festgelegt werden.
Abweichend von Anhang XII der Verordnung (EG) Nr. 850/98 wird die Mindestreferenzgröße für die Bestandserhaltung von Kaisergranat (Nephrops norvegicus) in der…
(1) Ausschließlich für Fänge im Rahmen eines Fischerei-Beobachtungsprogramms zur Erfassung von Daten über die Fänge pro Aufwandseinheit (catch per unit effort,…
Unbeschadet des Artikels 7 dieser Verordnung kann die zulässige Gesamtfangmenge (TAC) für den Kaisergranatbestand in den ICES-Gebieten 2a und 4 die Summe der…
(1) Diese Menge darf nur in den EG-Gewässern der ICES-Gebiete IIIa, IIIb, IIIc und IIId gefangen werden. Art: Kaisergranat Nephrops norvegicus Gebiet: IIa und…
Es sollte möglich sein, die TAC für Kaisergranat in der ICES-Division 2a und im Untergebiet 4 als die Summe der für jede Funktionseinheit und für die…
(1) Quote darf nur in den EG-Gewässern der ICES-Gebiete IIIa, IIIb, IIIc and IIId gefischt werden. Art: Kaisergranat Nephrops norvegicus Gebiet: IIa und IV…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.