Erwägungsgrund 9 32018R0973
Die Verordnungen (EG) Nr. 676/2007 und (EG) Nr. 1342/2008 des Rates enthalten die Vorschriften für die nachhaltige Bewirtschaftung der Bestände von Kabeljau, Scholle und Seezunge in der Nordsee und den an sie angrenzenden Gewässern. Diese und andere Grundfischbestände werden in gemischten Fischereien gefangen. Daher sollte ein einheitlicher Mehrjahresplan erstellt werden, in dem solche technischen Wechselwirkungen berücksichtigt werden.