Erwägungsgrund 4 32019R1148
Angesichts der sich weiterentwickelnden Bedrohung der öffentlichen Sicherheit durch Terrorismus und andere schwere kriminelle Handlungen sollte das System zur Verhinderung der unrechtmäßigen Herstellung von Explosivstoffen verschärft und harmonisiert werden. Durch solch eine Verschärfung und Harmonisierung sollte auch der freie Verkehr von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe im Binnenmarkt gewährleistet, der Wettbewerb zwischen den Wirtschaftsteilnehmern gefördert und die Innovation — beispielsweise die Entwicklung von sichereren Chemikalien, die an die Stelle von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe treten können — unterstützt werden.