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Mitgliedern der Allgemeinheit sollte es nicht gestattet sein, bestimmte Ausgangsstoffe für Explosivstoffe in Konzentrationen zu erwerben, zu verbringen, zu besitzen oder zu verwenden, die über bestimmten Grenzwerten, ausgedrückt als Massenprozent (w/w), liegen. Hingegen sollte es Mitgliedern der Allgemeinheit gestattet sein, einige Ausgangsstoffe für Explosivstoffe in Konzentrationen oberhalb dieser Grenzwerte zu erwerben, zu verbringen, zu besitzen oder zu verwenden, sofern sie hierfür eine Genehmigung besitzen und diese für rechtmäßige Zwecke verwendet werden. Handelt es sich bei dem Antragsteller um eine juristische Person, so sollte die zuständige Behörde des betreffenden Mitgliedstaats den Hintergrund der juristischen Person sowie aller natürlichen Personen berücksichtigen, die entweder einzeln oder als Teil eines Organs der juristischen Person handeln und eine Führungsposition innerhalb der juristischen Person ausüben, die auf einer Vertretungs- oder einer Entscheidungsbefugnis für die juristische Person oder einer Kontrollbefugnis innerhalb der juristischen Person beruht.
Ein Mitgliedstaat darf ein Genehmigungssystem anwenden oder errichten, wonach Mitgliedern der Allgemeinheit bestimmte beschränkte Ausgangsstoffe für…
Die Unterscheidung zwischen gewerblichen Verwendern, denen beschränkte Ausgangsstoffe für Explosivstoffe bereitgestellt werden dürfen, und Mitgliedern der…
Für einige beschränkte Ausgangsstoffe für Explosivstoffe, deren Konzentration oberhalb der in der vorliegenden Verordnung festgelegten Grenzwerte liegt, gibt es…
Jeder Mitgliedstaat, der Mitgliedern der Allgemeinheit mit einem rechtmäßigen Interesse an Erwerb, Verbringung, Besitz oder Verwendung von beschränkten…
Zu den Kriterien, nach denen bestimmt werden sollte, welche Maßnahmen für welche Ausgangsstoffe für Explosivstoffe gelten, gehören das Ausmaß der mit dem…
Zum Zwecke der Anwendung der in dieser Verordnung vorgesehenen Einschränkungen und Kontrollen sollten Wirtschaftsteilnehmer, die die betreffenden Stoffe an…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.