Erwägungsgrund 23 32019R1148
Die Kommission sollte eine Evaluierung der vorliegenden Verordnung vornehmen; diese Evaluierung sollte auf den Kriterien Effizienz, Effektivität, Relevanz, Kohärenz und Mehrwert für die EU fußen. Diese Evaluierung sollte die Grundlage für Folgenabschätzungen betreffend mögliche weitere Maßnahmen bilden. Es sollten zum Zwecke der Evaluierung dieser Verordnung regelmäßig Informationen eingeholt werden.