Art. 13 Abs. 4 32019R1154Beifänge
Ist die dem Flaggenmitgliedstaat zugeteilte Quote für Schwertfisch aus dem Mittelmeer ausgeschöpft, so sind die Verarbeitung und Vermarktung toter Schwertfische…
Art. 22 Abs. 1 32019R1154Daten über Quotenausschöpfung
Unbeschadet des Artikels 34 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 unterrichtet jeder Mitgliedstaat die Kommission unverzüglich, wenn davon ausgegangen wird, dass…
Art. 29 Abs. 1 32019R1154Bewirtschaftungsmaßnahmen
Die Mitgliedstaaten sehen im Rahmen ihrer nationalen Quote eine Quote für die Ausübung der Freizeitfischerei vor, wenn sie das Fischen nach Schwertfisch aus dem…
Art. 11 Abs. 1 32019R1154Mindestreferenzgröße für die Bestandserhaltung für Schwertfisch aus dem Mittelmeer
Abweichend von Artikel 15 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 ist es verboten, Schwertfisch aus dem Mittelmeer zu befischen oder Schwertfisch aus dem…
Art. 15 Abs. 2 32019R1154Fanggenehmigungen
Unbeschadet der Bestimmungen über Beifänge gemäß Artikel 13 ist es nur Fischereifahrzeugen der Union, die nach dem Verfahren der Artikel 16 und 17 in das…