Erwägungsgrund 11 32019R1154
Um die Einhaltung der GFP zu gewährleisten, wurden Rechtsvorschriften der Union zur Einführung von Kontroll-, Inspektions- und Durchsetzungsstrukturen auch für die Bekämpfung illegaler, nicht gemeldeter und unregulierter Fischerei (IUU-Fischerei) erlassen. Insbesondere wird in der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates eine Unionsregelung zur Kontrolle, Inspektion und Durchsetzung festgelegt, die auf einem umfassenden und integrierten Ansatz beruht, um die Einhaltung aller Vorschriften der GFP zu gewährleisten. In der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 404/2011 der Kommission sind Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 festgelegt. Mit der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 des Rates wird ein Gemeinschaftssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der IUU-Fischerei festgelegt. Diese Verordnungen enthalten bereits Bestimmungen, die eine Reihe der in der ICCAT-Empfehlung 16-05 festgelegten Maßnahmen abdecken. Diese Bestimmungen müssen daher nicht in die vorliegende Verordnung aufgenommen werden.