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Mindestspezifikationen für Fischereilogbücher: 1. Die Blattseiten des Logbuchs sind nummeriert. 2. Das Logbuch wird jeden Tag (bis Mitternacht) oder vor der Ankunft im Hafen ausgefüllt. 3. Inspektionen auf See werden in das Logbuch eingetragen. 4. Eine Kopie der Blätter verbleibt im Logbuch. 5. Die Logbücher an Bord decken den Zeitraum von einem Jahr ab. · Mindest-Standardinformationen in Fischereilogbüchern: 1. Name und Anschrift des Kapitäns; 2. Abfahrtsdaten und -häfen, Ankunftsdaten und -häfen; 3. Schiffsname, Registernummer, ICCAT-Nummer, internationales Funkrufzeichen und IMO-Nummer (falls verfügbar). 4. Fanggerät: a) FAO-Code; b) Abmessungen (z. B. Länge, Maschengröße, Zahl der Haken); · 5. Tätigkeiten auf See mit (mindestens) einer Zeile pro Fangreisetag mit folgenden Angaben: a) Tätigkeit (z. B. Fischfang, An- bzw. Rückfahrt); b) Position: genaue Tagesposition (in Grad und Minuten) für jede Fangtätigkeit oder um 12.00 Uhr mittags, wenn während des Tages keine Fänge getätigt wurden; c) Fangaufzeichnung einschließlich i) FAO-Code; ii) gerundetes Gewicht (RWT) in kg pro Tag; iii) Stückzahl pro Tag. · · 6. Unterschrift des Kapitäns 7. Verfahren für die Gewichtsbestimmung: Schätzung, Wiegen an Bord. 8. In das Logbuch wird das Gewicht in Lebendgewichtäquivalent eingetragen, und es werden die für die Schätzung verwendeten Umrechnungsfaktoren angegeben. · Mindestangaben für Fischereilogbücher bei Anlandungen oder Umladungen: 1. Datum und Hafen der Anlandung oder Umladung; 2. Erzeugnisse: a) Arten und Aufmachungen nach FAO-Code; b) Stückzahl der Fische oder Kisten und Menge in kg; · 3. Unterschrift des Kapitäns oder Schiffsagenten; 4. bei Umladungen: Name, Flagge und ICCAT-Nummer des aufnehmenden Schiffs. ·
Jedes Fischereifahrzeug führt ein Fischereilogbuch, das mindestens 12 Monate lang und gemäß Anhang II.A der CEM (siehe Nummer 30 des Anhangs dieser Verordnung)…
geschätzte an Bord behaltene Mengen jeder Art in Kilogramm Lebendgewicht oder gegebenenfalls Anzahl der Tiere, einschließlich – in einem gesonderten Eintrag –…
Vorgeschriebene Eintragungen in das Logbuch 1. Nach jedem Hol: 1.1. die Fangmenge nach Arten (in kg Lebendgewicht); 1.2. Datum und Uhrzeit des Hols; 1.3. die…
1. Angaben zum entladenden Fischereifahrzeug Schiffsname Registriernummer IRCS Flaggenstaat IMO-Kennnummer Name und Staatsangehörigkeit des Kapitäns 2. Angaben…
(10) Davon jederzeit eine Höchstanzahl von 10 für Schiffe, die Kabeljaufang mit Kiemennetzen betreiben. TEIL III Erklärung gemäß Artikel 25 Absatz 2 ANHANG V…
Die mit einem Sternchen (*) gekennzeichneten Felder müssen nicht ausgefüllt werden, wenn für die Anlandung oder Umladung des gesamten Fangs in der EU eine…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.