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Da die ESMA gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 Marktentwicklungen in ihrem Zuständigkeitsbereich überwachen und bewerten sollte, ist es angezeigt und notwendig, die der ESMA zur Verfügung stehenden Daten dadurch zu erweitern, dass eine zentrale Datenbank aller AIF und OGAW, die grenzüberschreitend vertrieben werden, der Verwalter dieser Organismen für gemeinsame Anlagen und der Mitgliedstaaten, in denen der Vertrieb erfolgt, neben ihren bereits bestehenden Datenbanken eingerichtet wird. Hierzu und damit die ESMA die zentrale Datenbank auf dem neuesten Stand halten kann, sollten die zuständigen Behörden der ESMA Informationen zu den Mitteilungen, Mitteilungsschreiben und Angaben, die sie auf der Grundlage der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU in Verbindung mit grenzüberschreitenden Vertriebstätigkeiten erhalten haben, sowie Informationen zu allen Änderungen, die in diese Datenbank einfließen sollten, übermitteln. In diesem Zusammenhang sollte die ESMA ein Notifizierungsportal einrichten, über das die zuständigen Behörden alle Dokumente zum grenzüberschreitenden Vertrieb von OGAW und AIF hochladen sollten.
Spätestens am 2. Februar 2022 veröffentlicht die ESMA auf ihrer Website eine in einer in internationalen Finanzkreisen gebräuchlichen Sprache öffentlich…
Die Mitgliedstaaten sollten eine zentrale Auskunftsstelle einrichten, die Zugang zu ihren Registern für Versicherungsvermittler, Rückversicherungsvermittler und…
Die zuständigen Behörden der Herkunftsmitgliedstaaten übermitteln der ESMA vierteljährlich die Informationen, die für die Einrichtung und das Führen der in…
Unterschiedliche regulatorische und aufsichtsrechtliche Ansätze beim grenzüberschreitenden Vertrieb von alternativen Investmentfonds (AIF) im Sinne der…
Zusätzlich zu den in den Richtlinien 2009/65/EG oder 2011/61/EU vorgesehenen Berichtspflichten und um sicherzustellen, dass die zuständigen Behörden Risiken am…
Zur Erleichterung grenzübergreifender Investitionen sollten die Anleger leichten Zugang zu den vorgeschriebenen Informationen in Bezug auf alle börsennotierten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.