Erwägungsgrund 13 32019R1156
Damit die Kommission die Überprüfung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 durchführen kann, sollte die Frist für diese Überprüfung um 12 Monate verlängert werden. Der zuständige Ausschuss des Europäischen Parlaments sollte das Überprüfungsverfahren der Kommission unterstützen, indem er eine Anhörung zu diesem Thema mit einschlägigen Interessenträgern, die die Interessen der Wirtschaft und der Verbraucher vertreten, organisiert.