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Ein PEPP sollte nationale Unterkonten umfassen, von denen jedes diejenigen Merkmale eines privaten Altersvorsorgeprodukts aufweisen sollte, die es ermöglichen, dass die Beiträge zu dem PEPP und die Auszahlungen in den Genuss von Anreizen kommen, sofern es in dem Mitgliedstaat, für den der PEPP-Anbieter ein Unterkonto einrichtet, solche gibt. Das Unterkonto sollte verwendet werden, um die während der Ansparphase geleisteten Beiträge und die während der Leistungsphase geleisteten Auszahlungen nach dem Recht des Mitgliedstaats zu erfassen, für den das Unterkonto eröffnet wurde. Auf der Ebene des PEPP-Sparers sollte ein erstes Unterkonto bei Abschluss eines PEPP-Vertrags eröffnet werden.
„Unterkonto“ einen nationalen Bereich, der innerhalb jedes PEPP-Kontos eröffnet wird und den rechtlichen Anforderungen und Bedingungen entspricht, die von dem…
Wenn die PEPP-Anbieter gemäß Artikel 17 einen Mitnahmeservice für PEPP-Sparer bereitstellen, stellen die PEPP-Anbieter sicher, dass, wenn innerhalb eines…
eine Aufstellung der Mitgliedstaaten, für die der antragstellende PEPP-Anbieter die unmittelbare Eröffnung eines Unterkontos sicherstellen kann.
Beabsichtigt der PEPP-Sparer, die Möglichkeit wahrzunehmen, ein Unterkonto zu eröffnen, setzt der PEPP-Sparer den PEPP-Anbieter über Folgendes in Kenntnis:
Im Fall des Basis-PEPP muss der PEPP-Anbieter zu Beginn der Leistungsphase dem PEPP-Sparer einen auf ihn zugeschnittenen Altersvorsorgeplan im Interesse der…
Um den PEPP-Anbietern eine reibungslose Umstellung zu ermöglichen, sollte die Verpflichtung zur Bereitstellung von PEPPs mit Unterkonten für mindestens zwei…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.