Gesetze
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Das PEPP-Basisinformationsblatt sollte von den Werbematerialien klar zu unterscheiden und getrennt sein.
In Werbematerialien, die Informationen über ein PEPP enthalten, dürfen keine Aussagen getroffen werden, die im Widerspruch zu den Informationen des…
Das PEPP-Basisinformationsblatt ist eine eigenständige Unterlage, die von Werbematerialien deutlich zu unterscheiden ist. Es darf keine Querverweise auf…
Der Titel „PEPP-Basisinformationsblatt“ steht deutlich sichtbar oben auf der ersten Seite des PEPP-Basisinformationsblatts. Die Reihenfolge der Angaben im…
Wird die Vermarktung eines PEPP in einem Mitgliedstaat durch Werbematerialien gefördert, die in einer oder mehreren Amtssprachen dieses Mitgliedstaats verfasst…
Das Basisinformationsblatt sollte von den Werbematerialien klar zu unterscheiden und getrennt sein.
Um optimale Produkttransparenz zu gewährleisten, sollten die PEPP-Anbieter für die von ihnen hergestellten PEPPs ein PEPP-Basisinformationsblatt erstellt haben,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.