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Unbeschadet des Rechts der PEPP-Kunden, die Gerichte anzurufen, sollten leicht zugängliche, adäquate, unabhängige, unparteiische, transparente und wirksame Verfahren zur alternativen Streitbeilegung (ADR) zwischen den PEPP-Anbietern oder PEPP-Vertreibern und den PEPP-Kunden eingerichtet werden, mit dem Streitigkeiten im Zusammenhang mit den aus dieser Verordnung erwachsenden Rechten und Pflichten beigelegt werden können.
Für die Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit den aus dieser Verordnung erwachsenden Rechten und Pflichten werden gemäß der Richtlinie 2013/11/EU des…
Die PEPP-Anbieter und PEPP-Vertreiber weisen den PEPP-Kunden auf mindestens eine Stelle zur alternativen Streitbeilegung (ADR) hin, die für Streitigkeiten über…
Zur Einrichtung eines effizienten und wirksamen Streitbeilegungsverfahrens sollten die PEPP-Anbieter und PEPP-Vertreiber ein wirksames Beschwerdeverfahren…
Die vorgesehenen alternativen Streitbeilegungsverfahren (ADR — alternative dispute resolution) sollten mit der Richtlinie 2013/11/EU des Europäischen Parlaments…
Unbeschadet des Rechts der Kunden, die Gerichte anzurufen, sollten die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass ein leicht zugängliches, adäquates, unabhängiges,…
In den Mitgliedstaaten muss es angemessene und wirksame außergerichtliche Beschwerde- und Abhilfeverfahren zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.