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Zur Einrichtung eines effizienten und wirksamen Streitbeilegungsverfahrens sollten die PEPP-Anbieter und PEPP-Vertreiber ein wirksames Beschwerdeverfahren einführen, das von ihren Kunden befolgt werden kann, bevor auf ein Verfahren zur alternativen Streitbeilegung zurückgegriffen oder der Streitfall an ein Gericht verwiesen wird. In dem Beschwerdeverfahren sollten kurze und klar definierte Zeitrahmen vorgegeben sein, innerhalb deren der PEPP-Anbieter oder PEPP-Vertreiber auf eine Beschwerde antworten sollte. Die Stellen für alternative Streitbeilegung sollten über ausreichende Kapazitäten für eine angemessene und effiziente grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Streitfällen über aus dieser Verordnung erwachsende Rechte und Pflichten verfügen.
Für die Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit den aus dieser Verordnung erwachsenden Rechten und Pflichten werden gemäß der Richtlinie 2013/11/EU des…
PEPP-Anbieter und PEPP-Vertreiber unternehmen jede Anstrengung, um Beschwerden des PEPP-Kunden entweder auf elektronischem Wege oder auf einem anderen…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Verbraucher zur Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit den in dieser Richtlinie festgelegten Rechten und…
Unbeschadet des Rechts der PEPP-Kunden, die Gerichte anzurufen, sollten leicht zugängliche, adäquate, unabhängige, unparteiische, transparente und wirksame…
Unbeschadet des Rechts der Kunden, die Gerichte anzurufen, sollten die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass ein leicht zugängliches, adäquates, unabhängiges,…
In den Mitgliedstaaten muss es angemessene und wirksame außergerichtliche Beschwerde- und Abhilfeverfahren zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.