Erwägungsgrund 51 32019R1238
Ein Ziel der Regulierung von PEPPs besteht darin, ein sicheres, kostengünstiges langfristiges Altersvorsorgeprodukt zu schaffen. Bei Anlagen in private Altersvorsorgeprodukte handelt es sich um langfristige Investitionen, weswegen besonders auf die langfristigen Auswirkungen der Portfoliostruktur geachtet werden sollte. Dabei sollten insbesondere ESG-Kriterien berücksichtigt werden. PEPP-Ersparnisse sollten unter Berücksichtigung von ESG-Kriterien, wie sie in den Klima- und Nachhaltigkeitszielen der Union gemäß dem Pariser Klimaschutzübereinkommen (Übereinkommen von Paris), in den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und in den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte niedergelegt sind, angelegt werden.