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Dem PEPP-Sparer sollte durch Fehler, die einem der beiden an dem Anbieterwechsel beteiligten PEPP-Anbieter unterlaufen, kein finanzieller Schaden, einschließlich Entgelten und Zinsen, entstehen. Insbesondere sollten dem PEPP-Sparer keine finanziellen Verluste entstehen, die mit der Zahlung zusätzlicher Entgelte, Zinsen oder anderer Kosten sowie mit Geldstrafen, Sanktionen oder anderen Arten finanzieller Nachteile aufgrund von Verzögerungen bei der Ausführung des Anbieterwechsels zusammenhängen. Da zu Beginn der Leistungsphase und gegebenenfalls während der Leistungsphase ein Kapitalschutz gewährleistet sein sollte, sollte der übertragende PEPP-Anbieter nicht verpflichtet sein, den Kapitalschutz oder die Kapitalgarantie zum Zeitpunkt des Übergangs sicherzustellen. Der PEPP-Anbieter könnte auch beschließen, den Kapitalschutz zu gewährleisten oder die Kapitalgarantie zum Zeitpunkt des Wechsels zu übernehmen.
Der übertragende PEPP-Anbieter ist nicht verpflichtet, zum Zeitpunkt des Wechsels Kapitalschutz zu gewährleisten oder eine Garantie bereitzustellen.
Die PEPP-Sparer sollten in der Lage sein, vor dem Wechsel eine wohlinformierte Entscheidung zu treffen. Der empfangende PEPP-Anbieter sollte alle Vertriebs- und…
Das Verfahren für einen Anbieterwechsel sollte für den PEPP-Sparer unkompliziert sein. Deshalb sollte der PEPP-Anbieter, zu dem der PEPP-Sparer wechselt, dafür…
Um bessere Konditionen für ihre Anlagen zu erlangen, wodurch auch der Wettbewerb zwischen den PEPP-Anbietern gefördert wird, sollten die PEPP-Sparer das Recht…
Dem Verbraucher sollte durch Fehler, die einem der beiden an dem Kontowechsel beteiligten Zahlungsdienstleister unterlaufen, kein finanzieller Schaden,…
Vor der Einwilligung in den Anbieterwechsel sollte der PEPP-Sparer über sämtliche Verfahrensschritte und Kosten informiert werden, die erforderlich sind, um den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.