Erwägungsgrund 56 32019R1238
Bei der Ausübung ihrer Befugnisse sollten die zuständigen Behörden als oberste Ziele den Schutz der Rechte der PEPP-Sparer und PEPP-Leistungsempfänger sowie die Stabilität und Solidität der PEPP-Anbieter im Blick haben.
Bei der Ausübung ihrer Befugnisse sollten die zuständigen Behörden als oberste Ziele den Schutz der Rechte der PEPP-Sparer und PEPP-Leistungsempfänger sowie die Stabilität und Solidität der PEPP-Anbieter im Blick haben.