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Die PEPP-Sparer sollten in der Lage sein, vor dem Wechsel eine wohlinformierte Entscheidung zu treffen. Der empfangende PEPP-Anbieter sollte alle Vertriebs- und Informationspflichten einhalten, einschließlich der Bereitstellung eines PEPP-Basisinformationsblatts sowie von Beratung und angemessenen Informationen über die mit dem Wechsel verbundenen Kosten und die möglichen negativen Auswirkungen auf den Kapitalschutz bei der Übertragung eines PEPP mit einer Garantie. Die vom übertragenden PEPP-Anbieter geltend gemachten Wechselkosten sollten auf einen Betrag begrenzt werden, der kein Mobilitätshindernis darstellt, und in jedem Fall sollten sie auf 0,5 % der entsprechenden Beträge oder des Geldwertes der zu übertragenden Sacheinlagen begrenzt sein.
Die Gebühren und Entgelte, die der übertragende PEPP-Anbieter dem PEPP-Sparer für das Schließen des von ihm geführten PEPP-Kontos insgesamt in Rechnung stellt,…
Die PEPP-Anbieter erteilen den PEPP-Sparern zum Wechselservice die folgenden Informationen, damit die PEPP-Sparer fundierte Entscheidungen treffen können: Der…
Vor der Einwilligung in den Anbieterwechsel sollte der PEPP-Sparer über sämtliche Verfahrensschritte und Kosten informiert werden, die erforderlich sind, um den…
Das Verfahren für einen Anbieterwechsel sollte für den PEPP-Sparer unkompliziert sein. Deshalb sollte der PEPP-Anbieter, zu dem der PEPP-Sparer wechselt, dafür…
Damit der Wechsel gelingt, ist die Kooperation des übertragenden PEPP-Anbieters erforderlich. Der empfangende PEPP-Anbieter sollte vom übertragenden…
Dem PEPP-Sparer sollte durch Fehler, die einem der beiden an dem Anbieterwechsel beteiligten PEPP-Anbieter unterlaufen, kein finanzieller Schaden,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.