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Um den Seeverkehr zu erleichtern und zu beschleunigen, verlangt die Richtlinie 2010/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates von den Mitgliedstaaten, zu akzeptieren, dass die Erfüllung der Meldeverpflichtungen für Schiffe, die in Häfen in der Union einlaufen oder aus solchen Häfen auslaufen, in elektronischer Form erfolgt, und dafür zu sorgen, dass die Informationen über ein einziges Meldeportal übermittelt werden.
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die folgenden Angaben gemäß der Richtlinie 2010/65/EU auf elektronischem Wege und innerhalb einer angemessenen Frist…
Werden Informationen von den nationalen zentralen Meldeportalen für den Seeverkehr an die zuständigen Behörden verteilt, so sollte die Übermittlung den…
Mit der Richtlinie 2010/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates werden die Verwaltungsverfahren für den Seeverkehr durch Ausweitung der elektronischen…
Zur Erleichterung der Bereitstellung und des Austauschs der nach dieser Richtlinie gemeldeten Angaben und zur Verringerung des Verwaltungsaufwands sollten die…
Bei der Durchführung dieser Verordnung sollten die auf nationaler Ebene und auf Unionsebene eingerichteten SafeSeaNet-Systeme berücksichtigt werden, die im…
Der Seeverkehr bildet das Rückgrat des Handels und der Kommunikation innerhalb des Binnenmarkts und darüber hinaus. Zur Erleichterung des Seeverkehrs und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.