Erwägungsgrund 1 32019R1239
Um den Seeverkehr zu erleichtern und zu beschleunigen, verlangt die Richtlinie 2010/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates von den Mitgliedstaaten, zu akzeptieren, dass die Erfüllung der Meldeverpflichtungen für Schiffe, die in Häfen in der Union einlaufen oder aus solchen Häfen auslaufen, in elektronischer Form erfolgt, und dafür zu sorgen, dass die Informationen über ein einziges Meldeportal übermittelt werden.