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Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 muss für Waren, die in das Zollgebiet der Union verbracht werden, eine summarische Eingangsanmeldung abgegeben werden, die den Zollbehörden elektronisch vorgelegt werden muss. Angesichts der Bedeutung, die die Angaben in der summarischen Eingangsanmeldung für die Beherrschung von Sicherheitsrisiken und finanziellen Risiken haben, wird derzeit ein spezielles elektronisches System für die Übermittlung und Verwaltung der summarischen Eingangsanmeldungen im Zollgebiet der Union entwickelt. Daher wird es nicht möglich sein, summarische Eingangsanmeldungen über das Modul der harmonisierten Meldeschnittstelle zu übermitteln. Da aber einige der mit der summarischen Eingangsanmeldung übermittelten Datenelemente auch für die Erfüllung anderer zollrechtlicher und maritimer Meldeverpflichtungen erforderlich sind, wenn ein Schiff einen Hafen in der Union anläuft, sollte EMSWe auch die Datenelemente der summarischen Eingangsanmeldung verarbeiten können. Auch die Möglichkeit, dass das nationale zentrale Meldeportal für den Seeverkehr relevante Informationen abfragen kann, die bereits mit der summarischen Eingangsanmeldung übermittelt wurden, sollte erwogen werden.
Die Zollbehörden können akzeptieren, dass auch Handels-, Hafen- oder Verkehrsinformationssysteme für die Abgabe der summarischen Eingangsanmeldung verwendet…
Die einschlägigen Informationen in der summarischen Eingangsanmeldung gemäß Artikel 127 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 werden, sofern mit den Zollvorschriften…
Mit dieser Verordnung wird ein Rahmen für ein technologieneutrales und interoperables europäisches Umfeld zentraler Meldeportale für den Seeverkehr (European…
Damit die Zollbehörden eine ordnungsgemäße Risikoanalyse und angemessene risikogestützte Kontrollen durchführen können, muss gewährleistet sein, dass die…
In Bezug auf Unionswaren, deren zollrechtlicher Status gemäß Artikel 153 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 nachgewiesen werden muss, sollte nur die…
Nach den Artikeln 36a, 36b, 182a und 182b der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.