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Der Mehrjahresplan für die Nordsee wurde mit der Verordnung (EU) 2018/973 des Europäischen Parlaments und des Rates aufgestellt und trat 2018 in Kraft. Die Fangmöglichkeiten für die in Artikel 1 dieses Plans aufgeführten Bestände sollten im Einklang mit den Zielen (Spannen von FMSY) und Schutzmaßnahmen in Übereinstimmung mit den in diesem Plan vorgesehenen Bedingungen festgelegt werden. Die Spannen von FMSY sind in den einschlägigen ICES-Gutachten angegeben worden. Die Fangmöglichkeiten für Beifangbestände in der Nordsee sollten im Einklang mit dem Vorsorgeansatz gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2018/973 festgelegt werden. Um gemäß Artikel 4 Absatz 5 Buchstabe c der genannten Verordnung die Schwankungen bei den Fangmöglichkeiten zwischen aufeinanderfolgenden Jahren zu beschränken, ist es angebracht, für Seezunge in der ICES-Division 2a und dem ICES-Untergebiet 4 die obere Spanne von FMSY heranzuziehen.
Unbeschadet der Absätze 3 und 4 können die Fangmöglichkeiten für einen Bestand auf der Grundlage der zu jenem Zeitpunkt für den betreffenden Bestand verfügbaren…
Diese Verordnung gilt auch für Beifänge in der Nordsee, die bei der Befischung der in Absatz 1 Unterabsatz 1 genannten Bestände gefangen werden. Wenn jedoch…
Für die Festsetzung des höchstzulässigen Fischereiaufwands sollte es Spannen von FMSY für eine „normale Befischung“ geben und — vorbehaltlich des guten Zustands…
Der Mehrjahresplan für die Fischereien, die Grundfischbestände im westlichen Mittelmeer befischen, wurde mit der Verordnung (EU) 2019/1022 des Europäischen…
Der Mehrjahresplan für die Fischereien, die Grundfischbestände im westlichen Mittelmeer befischen, wurde mit der Verordnung (EU) 2019/1022 des Europäischen…
Für Zwecke der Festlegung von Fangmöglichkeiten sollte es einen oberen Schwellenwert für Bereichsspannen von FMSY bei normaler Verwendung sowie, sofern der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.