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In den mit den Verordnungen (EU) 2018/973 und (EU) 2019/472 festgelegten Mehrjahresplänen werden Ziele und Maßnahmen für die langfristige Bewirtschaftung der unter diese Mehrjahrespläne fallenden Bestände festgelegt. Die Fangmöglichkeiten für die in Artikel 1 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/973 und in Artikel 1 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/472 aufgeführten Bestände (im Folgenden „Zielbestände“) sollten im Einklang mit den Spannen für die fischereiliche Sterblichkeit, bei denen der höchstmögliche Dauerertrag (MSY) erreicht wird (im Folgenden „FMSY-Spannen“), oder darunter, und gegebenenfalls in Übereinstimmung mit den Schutzmaßnahmen für die Biomasse gemäß diesen Verordnungen festgesetzt werden. Die FMSY-Spannen sind in den einschlägigen ICES-Gutachten enthalten. Die Fangmöglichkeiten für Zielbestände, für die keine Spannen von FMSY festgelegt werden können, sowie für Bestände gemäß Artikel 1 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2018/973 und in Artikel 1 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2019/472 (im Folgenden „Beifangbestände“) sollten im Einklang mit den Zielen gemäß Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 oder, wenn keine angemessenen wissenschaftlichen Informationen vorliegen, im Einklang mit dem Vorsorgeansatz im Fischereimanagement gemäß Artikel 4 Absatz 1 Nummer 8 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 festgesetzt werden.
Mit der Verordnung (EU) 2018/973 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde der Mehrjahresplan für die Nordsee (im Folgenden „Mehrjahresplan für die…
Mit der Verordnung (EU) 2018/973 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde ein Mehrjahresplan für die Nordsee (im Folgenden „Mehrjahresplan für die…
In Übereinstimmung mit Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/1022 sollten die Fangmöglichkeiten für die in Artikel 1 Absatz 2 jener Verordnung…
Der Mehrjahresplan für die Nordsee wurde mit der Verordnung (EU) 2018/973 des Europäischen Parlaments und des Rates aufgestellt und trat 2018 in Kraft. Die…
Der Mehrjahresplan für die Nordsee wurde mit der Verordnung (EU) 2018/973 des Europäischen Parlaments und des Rates aufgestellt und trat 2018 in Kraft. Der…
Gemäß Artikel 2 Absatz 2 und Artikel 16 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 gilt für Bestände, die nicht unter den Mehrjahresplan für die Nordsee oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.