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Die verfügbaren Ressourcen der Verordnung (EU) Nr. 515/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates sollten genutzt werden können, um die Tätigkeiten eines europäischen Netzes von Verbindungsbeamten für Zuwanderungsfragen zu unterstützen und die gemeinsame Entsendung von Verbindungsbeamten für Zuwanderungsfragen durch die Mitgliedstaaten zu verfolgen.
Die von den Verbindungsbeamten für Zuwanderungsfragen gesammelten Informationen sollten die technische und operative Umsetzung der in der Verordnung (EU)…
Aufbauend auf der Verordnung (EG) Nr. 377/2004 soll mit der vorliegenden Verordnung insbesondere durch Einrichtung eines Mechanismus, mit dessen Hilfe die…
Wenn zwei oder mehr Mitgliedstaaten gemeinsam einen Verbindungsbeamten für Zuwanderungsfragen entsenden, können diese Mitgliedstaaten eine finanzielle…
Diese Verordnung enthält Bestimmungen, mit denen die Zusammenarbeit und Koordinierung der von den Mitgliedstaaten, der Kommission und den Agenturen der Union in…
Mit dieser Verordnung soll ermöglicht werden, die verbleibenden Mittel, die zur Unterstützung der Umsetzung der Beschlüsse (EU) 2015/1523 und (EU) 2015/1601 des…
Die Entsendung der derzeitigen europäischen Verbindungsbeamten für Migration in die wichtigsten Herkunfts- und Transitdrittländern wie sie in den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.