Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Entsendung der derzeitigen europäischen Verbindungsbeamten für Migration in die wichtigsten Herkunfts- und Transitdrittländern wie sie in den Schlussfolgerungen der Sondersitzung der Staats- und Regierungschefs am 23. April 2015 gefordert wurde, war ein erster Schritt, um in Migrationsfragen verstärkt mit Drittländern zusammenzuarbeiten und die Zusammenarbeit mit den von den Mitgliedstaaten entsandten Verbindungsbeamten für Zuwanderungsfragen zu verbessern. Aufbauend auf dieser Erfahrung sind längerfristige Entsendungen von Verbindungsbeamten für Zuwanderungsfragen seitens der Kommission in Drittländern vorzusehen, um die Entwicklung und Durchführung von Unionsmaßnahmen im Bereich Migration zu unterstützen und ihre Wirkung zu maximieren.
Im Rahmen der Politik der Union im Bereich Außenbeziehungen erfolgen Entsendungen von Verbindungsbeamten vorrangig in diejenigen Drittstaaten, die der…
Da die für Migrationsfragen zuständigen Verbindungsbeamten von verschiedenen zuständigen Behörden entsandt werden und sich ihre Aufgaben und Funktionen…
Aufbauend auf der Verordnung (EG) Nr. 377/2004 soll mit der vorliegenden Verordnung insbesondere durch Einrichtung eines Mechanismus, mit dessen Hilfe die…
Die gemeinsame Entsendung von Verbindungsbeamten sollte mit dem Ziel gefördert werden, die operative Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den…
Ziel dieser Verordnung ist es, für eine bessere Koordinierung zu sorgen und den Rückgriff auf das Netz von Verbindungsbeamten zu verbessern, die von den…
Die verfügbaren Ressourcen der Verordnung (EU) Nr. 515/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates sollten genutzt werden können, um die Tätigkeiten eines…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.