Erwägungsgrund 10 32019D1754BESCHLUSS (EU) 2019/1754 DES RATES vom 7. Oktober 2019 über den Beitritt der Europäischen Union zur Genfer Akte des Lissabonner Abkommens über Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben
Die Ratifizierung durch die Mitgliedstaaten beziehungsweise ihr Beitritt sollte jedoch unter uneingeschränkter Wahrung der ausschließlichen Zuständigkeit der…
Erwägungsgrund 8 32019D1754BESCHLUSS (EU) 2019/1754 DES RATES vom 7. Oktober 2019 über den Beitritt der Europäischen Union zur Genfer Akte des Lissabonner Abkommens über Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben
Die Union sollte bestrebt sein, die Frage ihres Stimmrechts in der Versammlung des besonderen Verbands der Genfer Akte zu regeln, damit sichergestellt ist, dass…
Erwägungsgrund 6 32019D1754BESCHLUSS (EU) 2019/1754 DES RATES vom 7. Oktober 2019 über den Beitritt der Europäischen Union zur Genfer Akte des Lissabonner Abkommens über Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben
Damit die Union ihre ausschließliche Zuständigkeit für die unter die Genfer Akte fallenden Bereiche sowie ihre Aufgaben im Zusammenhang mit ihren umfassenden…
Erwägungsgrund 7 32013D0103BESCHLUSS DES RATES vom 16. Juni 2011 über die Unterzeichnung und den Abschluss der Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Zwischenstaatlichen Organisation für den Internationalen Eisenbahnverkehr über den Beitritt der Europäischen Union zum Übereinkommen über den Internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) vom 9. Mai 1980 in der Fassung des Änderungsprotokolls von Vilnius vom 3. Juni 1999 (Text von Bedeutung für den EWR) (2013/103/EU)
IN DER ERWÄGUNG, dass die Bedingungen für den Beitritt der Union zum Übereinkommen so gestaltet werden müssen, dass die Union die ihr von ihren Mitgliedstaaten…
Erwägungsgrund 4 32016D0367BESCHLUSS (EU) 2016/367 DES RATES vom 4. März 2016 über den Abschluss des Kooperationsabkommens über Satellitennavigation zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten und dem Königreich Norwegen
Das Abkommen, das auch von den Mitgliedstaaten zu ratifizieren ist, sollte im Namen der Union in Bezug auf die in ihre Zuständigkeit fallenden Angelegenheiten…
Erwägungsgrund 6 32019D0683BESCHLUSS (EU) 2019/683 DES RATES vom 9. April 2019 zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, im Interesse der Europäischen Union Vertragsparteien des Übereinkommens des Europarates über einen ganzheitlichen Ansatz für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen bei Fußballspielen und anderen Sportveranstaltungen zu werden (SEV-Nr. 218)
Die Mitgliedstaaten sollten daher ermächtigt werden, das Übereinkommen in Bezug auf jene Teile des Übereinkommens, die in die ausschließliche Zuständigkeit der…