Erwägungsgrund 10 32019D1754BESCHLUSS (EU) 2019/1754 DES RATES vom 7. Oktober 2019 über den Beitritt der Europäischen Union zur Genfer Akte des Lissabonner Abkommens über Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben
Die Ratifizierung durch die Mitgliedstaaten beziehungsweise ihr Beitritt sollte jedoch unter uneingeschränkter Wahrung der ausschließlichen Zuständigkeit der…
Erwägungsgrund 8 32019D1754BESCHLUSS (EU) 2019/1754 DES RATES vom 7. Oktober 2019 über den Beitritt der Europäischen Union zur Genfer Akte des Lissabonner Abkommens über Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben
Die Union sollte bestrebt sein, die Frage ihres Stimmrechts in der Versammlung des besonderen Verbands der Genfer Akte zu regeln, damit sichergestellt ist, dass…
Art. 1 32017D0769BESCHLUSS (EU) 2017/769 DES RATES vom 25. April 2017 über die Ratifizierung im Interesse der Europäischen Union des Protokolls von 2010 zu dem Internationalen Übereinkommen über Haftung und Entschädigung für Schäden bei der Beförderung schädlicher und gefährlicher Stoffe auf See durch die Mitgliedstaaten und ihren Beitritt zu diesem Protokoll im Interesse der Europäischen Union, mit Ausnahme der Aspekte im Zusammenhang mit der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen
Die Mitgliedstaaten werden für die in die ausschließliche Zuständigkeit der Union fallenden Teile ermächtigt, im Interesse der Union das Protokoll von 2010 mit…
Erwägungsgrund 2 32019R1753VERORDNUNG (EU) 2019/1753 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2019 über die Maßnahmen der Union nach ihrem Beitritt zur Genfer Akte des Lissabonner Abkommens über Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben
Es müssen Regeln festgelegt werden, die es der Union erlauben, im eigenen Namen und im Namen der Mitgliedstaaten, die die Genfer Akte ratifiziert haben oder ihr…
Erwägungsgrund 6 32023D1075BESCHLUSS (EU) 2023/1075 DES RATES vom 1. Juni 2023 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Bezug auf die Organe und die öffentliche Verwaltung der Union
Die Union sollte dem Übereinkommen nur in Bezug auf die Bereiche beitreten, für die die ausschließliche Zuständigkeit bei der Union liegt, d. h. insoweit sich…
Art. 3 32023D2751BESCHLUSS (EU) 2023/2751 DES RATES vom 30. November 2023 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der 33. Tagung der Versammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation in Bezug auf die Annahme von Änderungen der Richtlinien über Notliegeplätze für auf Hilfe angewiesene Schiffe, der Leitlinien im Rahmen des Harmonisierten Systems der Besichtigung und Zeugniserteilung, der nicht erschöpfenden Liste der Verpflichtungen im Rahmen der für den Code für die Anwendung der IMO-Instrumente relevanten Instrumente und der Richtlinien für die Umsetzung des Internationalen Codes für die Organisation eines sicheren Schiffsbetriebs durch die Verwaltungen zu vertreten ist
Die Mitgliedstaaten werden ermächtigt, ihre Zustimmung zu erteilen, im Interesse der Union durch die in Artikel 1 genannten Änderungen gebunden zu sein, soweit…