Erwägungsgrund 10 32019R1871
Damit die amtlichen Laboratorien ihre Methoden an die aktualisierten Referenzwerte für Maßnahmen für Chloramphenicol, Malachitgrün und die Nitrofuranmetaboliten anpassen können, sollte vor dem Geltungsbeginn dieser niedrigeren Referenzwerte für Maßnahmen eine Frist von drei Jahren eingeräumt werden.