Erwägungsgrund 4 32019R1890
Im Interesse der Übereinstimmung mit dem Verfahren zur Festlegung, Änderung und Überprüfung des Anhangs des Beschlusses (GASP) 2019/1894 sollte der Rat die Befugnis zur Festlegung und Änderung der in Anhang I enthaltenen Liste wahrnehmen.