Erwägungsgrund 6 32019R1890
Zur Durchführung dieser Verordnung und zur Gewährleistung eines Höchstmaßes an Rechtssicherheit in der Union sollten die Namen der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen nach dieser Verordnung eingefroren werden, und sonstige sachdienliche Angaben veröffentlicht werden. Die Verarbeitung personenbezogener Daten sollte den Verordnungen (EU) 2016/679 und (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates genügen.