Erwägungsgrund 7 32019R1890
Da diese Maßnahmen in den Geltungsbereich des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union fallen, ist für ihre Durchführung eine Regelung auf Unionsebene erforderlich, insbesondere um ihre einheitliche Anwendung durch die Wirtschaftsbeteiligten in allen Mitgliedstaaten sicherzustellen.