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Die Aufgabe des nationalen Koordinierungszentrums hinsichtlich der Koordinierung und des Austausches von Informationen zwischen sämtlichen Behörden, die auf nationaler Ebene für die Außengrenzkontrolle zuständig sind, lässt die Zuständigkeit unberührt, die auf nationaler Ebene für die Planung und Durchführung von Grenzkontrollen festgelegt wurde.
gewährleistet den rechtzeitigen Informationsaustausch und die rechtzeitige Zusammenarbeit zwischen allen nationalen für die Außengrenzkontrolle auf nationaler…
Zur wirksamen Durchführung von Grenzkontrollen sorgt jeder Mitgliedstaat für eine enge und ständige Zusammenarbeit seiner nationalen Stellen, die für…
Diese Verordnung sollte die Mitgliedstaaten nicht daran hindern, ihren nationalen Koordinierungszentren auch die Verantwortung für die Koordinierung des…
Die Mitgliedstaaten sollten nationale Koordinierungszentren einrichten, um den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der…
Die Zusammenarbeit und der Austausch von Informationen zwischen den zuständigen Behörden, Zollbehörden und anderen relevanten Behörden, die mit Sendungen aus…
Die integrierte europäische Grenzverwaltung sollte in gemeinsamer Verantwortung der Agentur und der für die Grenzverwaltung zuständigen nationalen Behörden,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.