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Die Mitgliedstaaten sollten nationale Koordinierungszentren einrichten, um den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Agentur bei der Grenzüberwachung und der Durchführung von Grenzübertrittskontrollen zu verbessern. Für ein ordnungsgemäßes Funktionieren von EUROSUR ist es von entscheidender Bedeutung, dass alle nationalen Behörden, die nach nationalem Recht für die Überwachung der Außengrenzen zuständig sind, über nationale Koordinierungszentren zusammenarbeiten.
Jeder Mitgliedstaat benennt, betreibt und betreut ein nationales Koordinierungszentrum, das die Tätigkeiten koordiniert und Informationen zwischen allen für die…
Die nationalen Koordinierungszentren und gegebenenfalls die Agentur dienen als Kontaktstellen für den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit mit…
EUROSUR ist für die Europäischen Grenz- und Küstenwache erforderlich, damit diese einen Rahmen für den Informationsaustausch und die operative Zusammenarbeit…
Diese Verordnung sollte die Mitgliedstaaten nicht daran hindern, ihren nationalen Koordinierungszentren auch die Verantwortung für die Koordinierung des…
Das mit der Verordnung (EU) Nr. 1052/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates errichtete Europäische Grenzüberwachungssystem (Eurosur) soll den…
EUROSUR sollte nicht nur ein umfassendes Lagebild der Außengrenzen, sondern auch innerhalb des Schengen-Raums und des Grenzvorbereichs bereitstellen. Es sollte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.