Erwägungsgrund 7 32021R0887
In der Union gibt es eine Fülle von Fachwissen und Erfahrungen bezüglich Forschung, Technologie und industrieller Entwicklung im Bereich der Cybersicherheit‚ jedoch sind die Anstrengungen in Forschung und Industrie fragmentiert — es mangelt an Einheitlichkeit und einer gemeinsamen Zugrichtung —, worunter die Wettbewerbsfähigkeit und der wirksame Schutz von Netzen und Systemen in diesem Bereich leidet. Solche Anstrengungen und solches Fachwissen müssen in effizienter Weise gebündelt, vernetzt und genutzt werden, um die vorhandenen Forschungs-, Technologie- und Industriekapazitäten sowie die vorhandenen Qualifikationen auf Unionsebene und nationaler Ebene zu stärken und zu ergänzen. Wenngleich die IKT-Branche vor großen Herausforderungen steht, etwa der Befriedigung der Nachfrage nach qualifizierten Arbeitskräften, kann sie doch Nutzen daraus ziehen, wenn sie die Vielfalt der Gesellschaft insgesamt vertritt, eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter und der ethnischen Vielfalt und die Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen erreicht und künftigen Sachverständigen im Bereich Cybersicherheit den Zugang zu Wissen und Fortbildung erleichtert, auch im Rahmen der nicht-formalen Bildung solcher Sachverständiger, wie etwa bei Free- und Open-Source-Software-Projekten, Civic-Technology-Projekten, Start-up-Unternehmen und Kleinstunternehmen.