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Die Qualität der zwischen den Mitgliedstaaten und der Agentur ausgetauschten Informationen sowie deren rechtzeitiger Austausch sind Voraussetzungen für das ordnungsgemäße Funktionieren der integrierten europäischen Grenzverwaltung. Auf dem Erfolg von EUROSUR aufbauend sollte diese Qualität durch Vereinheitlichung, Automatisierung des Informationsaustauschs über Netze und Systeme hinweg, Informationssicherung und Qualitätskontrolle der übermittelten Daten und Informationen gewährleistet werden.
Die Agentur und die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Verfahren für die Überwachung des technischen und operativen Funktionierens von EUROSUR unter…
Mit dieser Verordnung wird EUROSUR als integrierter Rahmen für den Informationsaustausch und die operative Zusammenarbeit innerhalb der Europäischen Grenz- und…
EUROSUR ist für die Europäischen Grenz- und Küstenwache erforderlich, damit diese einen Rahmen für den Informationsaustausch und die operative Zusammenarbeit…
Das mit der Verordnung (EU) Nr. 1052/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates errichtete Europäische Grenzüberwachungssystem (Eurosur) soll den…
Die Agentur sollte die erforderliche Unterstützung für die Entwicklung und den Betrieb von EUROSUR, auch für die Interoperabilität der Systeme, bereitstellen,…
Die Mitgliedstaaten sollten nationale Koordinierungszentren einrichten, um den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.