Erwägungsgrund 44 32019R1896
Werden der Agentur nicht rechtzeitig die sachlich richtigen Informationen, die für die Durchführung der Schwachstellenbeurteilung notwendig sind, übermittelt, sollte sie dies bei der Durchführung der Schwachstellenbeurteilung berücksichtigen können, sofern keine ausreichende Begründung für das Zurückhalten der Daten vorgelegt wird.