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Die Agentur sollte angemessene technische und operative Unterstützung der Mitgliedstaaten so organisieren, dass die Kapazitäten der Mitgliedstaaten zur Wahrnehmung ihrer Pflichten bei der Außengrenzkontrolle und zur Bewältigung der durch eine gestiegene Anzahl neu angekommener irregulärer Migranten oder grenzüberschreitende Kriminalität bedingten Herausforderungen an den Außengrenzen gestärkt werden. Diese Unterstützung sollte unbeschadet der Zuständigkeit der einschlägigen nationalen Behörden zur Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen erfolgen. Hierzu sollte die Agentur entweder auf eigene Initiative und mit Zustimmung des betroffenen Mitgliedstaats oder auf Antrag dieses Mitgliedstaats gemeinsame Aktionen für einen oder mehrere Mitgliedstaaten organisieren und koordinieren und Grenzverwaltungsteams, Teams zur Unterstützung der Migrationsverwaltungs- und Rückkehrteams (im Folgenden gemeinsam „Teams“ genannt) der ständigen Reserve entsenden und die notwendige technische Ausrüstung zur Verfügung stellen.
Ein Mitgliedstaat, der an bestimmten Brennpunkten seiner Außengrenzen infolge eines starken Zustroms von Migranten und Flüchtlingen unverhältnismäßigen…
Die Mitgliedstaaten sollten dann, wenn ein Mitgliedstaat infolge eines starken Zustroms von Migranten und Flüchtlingen an bestimmten Abschnitten seiner…
Die Agentur ist für die Koordinierung der operativen Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Bereich des Schutzes der Außengrenzen, einschließlich der…
Die Agentur sollte unter uneingeschränkter Achtung der Grundrechte und unbeschadet der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Ausstellung von…
Die Agentur sollte die Mitgliedstaaten bei der Rückkehr Drittstaatsangehöriger im Einklang mit der Rückkehrpolitik der Union und der Richtlinie 2008/115/EG…
Die Agentur sollte auf der Grundlage eines gemeinsamen integrierten Risikoanalysemodells, das von ihr selbst und von den Mitgliedstaaten anzuwenden ist,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.