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Die ständige Reserve sollte sich aus vier Kategorien von Einsatzkräften zusammensetzen, nämlich aus Statutspersonal, von den Mitgliedstaaten an die Agentur abgeordnetem Personal für langzeitige Entsendung, Personal, das von den Mitgliedstaaten für kurzeitige Entsendung zur Verfügung gestellt wird, und Personal, das der für Soforteinsätze zu Grenzsicherungszwecken vorgesehenen Reserve für Soforteinsätze angehört. Einsatzkräfte bestehen aus Grenzschutzbeamten, Begleitpersonen für die Rückkehr, Rückkehrexperten und sonstigen Fachkräften. Die ständige Reserve sollte in Teams eingesetzt werden. Die eigentliche Anzahl an Einsatzkräften, die aus der ständigen Reserve entsandt werden, sollte von den operativen Erfordernissen abhängen.
Die Mitgliedstaaten tragen Einsatzkräfte zur ständigen Reserve über die Reserve für Soforteinsätze (Kategorie 4), die für Soforteinsätze zu…
Die Agentur entsendet Mitglieder der ständigen Reserve als Mitglieder von Grenzverwaltungsteams, Teams zur Unterstützung der Migrationsverwaltung und…
Die Agentur trägt zu der ständigen Reserve mit Mitgliedern ihres Statutspersonals (Kategorie 1) bei, die als Teammitglieder mit den Aufgaben und Befugnissen…
Zusätzlich zu den Abordnungen gemäß Artikel 56 tragen die Mitgliedstaaten zu der ständigen Reserve bei, indem sie bis zum 30. Juni jedes Jahres…
Der Exekutivdirektor bewertet unverzüglich die Möglichkeiten einer Verlegung verfügbarer Teammitglieder aus der ständigen Reserve, insbesondere von…
Wenn die Außengrenzen einer besonderen und unverhältnismäßigen Herausforderung ausgesetzt sind, sollte die Agentur entweder auf eigene Initiative und mit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.