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Die als Teammitglieder bereitgestellten Einsatzkräfte sollten über alle Befugnisse verfügen, die für die Durchführung von Grenzkontroll- und Rückkehraufgaben erforderlich sind, einschließlich der Aufgaben, die die in den einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften oder dieser Verordnung festgelegten Exekutivbefugnisse erfordern. Wenn das Statuspersonal Exekutivbefugnisse wahrnimmt, sollte die Agentur für sämtliche verursachten Schäden haften.
Teammitglieder müssen Aufgaben und Befugnisse für Grenzkontrollen und Rückkehr sowie Aufgaben und Befugnisse, die für die Verwirklichung der Ziele der…
Wenn sie den Mitgliedstaaten Unterstützung leisten, müssen die als Teammitglieder entsandten Mitglieder der ständigen Reserve befugt sein, Grenzkontroll- oder…
Er bestimmt gemäß Artikel 64 Absatz 6 ein dem Bedarf der Agentur entsprechendes Mindestkontingent von technischen Ausrüstungsgegenständen, das die Agentur…
Die gemäß diesem Artikel an die Agentur entsendeten Einsatzkräfte haben die Aufgaben und Befugnisse der Teammitglieder gemäß Artikel 82.
Die Agentur sollte angemessene technische und operative Unterstützung der Mitgliedstaaten so organisieren, dass die Kapazitäten der Mitgliedstaaten zur…
Im Sinne der gemeinsamen Verantwortung sollte die Agentur verlangen, dass das von ihr beschäftigte Personal, insbesondere das Statutspersonal der ständigen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.