Erwägungsgrund 54 32019R1896
Nationalen Behörden, die Aufgaben der Küstenwache wahrnehmen, sind für ein breites Spektrum an Aufgaben zuständig, zu denen Sicherheit und Gefahrenabwehr im Seeverkehr, Suche und Rettung, Grenzkontrolle, Fischereiaufsicht, Zollkontrolle, allgemeine Strafverfolgung und Umweltschutz gehören können. Die Agentur, die Europäische Fischereiaufsichtsagentur (EFCA) und die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) sollten deshalb sowohl untereinander als auch mit den nationalen Behörden, die Aufgaben der Küstenwache wahrnehmen, enger zusammenarbeiten, um ein besseres maritimes Lagebild zu erhalten und ein kohärentes, kosteneffizientes Vorgehen zu unterstützen. Synergien zwischen den verschiedenen Akteuren im maritimen Umfeld sollten mit der integrierten europäischen Grenzverwaltung und mit den maritimen Sicherheitsstrategien im Einklang stehen.