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Das Personal der Agentur sollte aus Personal bestehen, das die Aufgaben der Agentur wahrnimmt, entweder am Hauptsitz der Agentur oder als Teil der ständigen Reserve. Das Statutspersonal der ständigen Reserve wird in erster Linie als Teammitglieder eingesetzt. Nur eine begrenzte und klar definierte Anzahl des Personals sollte eingestellt werden können, um unterstützende Funktionen für die Einrichtung der ständigen Reserve insbesondere am Hauptsitz zu erfüllen.
Das Personal der Agentur besteht aus von der Kommission oder den Mitgliedstaaten befristet abgeordneten Beamten sowie aus sonstigen Bediensteten, die von der…
Personal der Agentur, das nicht für Aufgaben im Zusammenhang mit dem Grenzschutz oder rückkehrbezogener Aufgaben qualifiziert ist, wird bei gemeinsamen Aktionen…
Die Agentur kann ausreichend Statutspersonal einstellen — was bis zu 4 % der Gesamtzahl der ständigen Reserve gemäß Anhang I entsprechen kann —, das…
Für die Zwecke der Umsetzung der Artikel 31 und 44 können als Verbindungs- oder Koordinierungsbeamte ausschließlich Mitglieder des Statutspersonals, die dem…
Im Sinne der gemeinsamen Verantwortung sollte die Agentur verlangen, dass das von ihr beschäftigte Personal, insbesondere das Statutspersonal der ständigen…
Das Personal der Agentur besteht aus von der Agentur gemäß ihrem Bedarf für die Erfüllung ihrer Aufgaben eingestellten Bediensteten. Diese verfügen über…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.