Erwägungsgrund 11 32019R2019
Gefriertruhen, einschließlich gewerblicher Gefriertruhen, sollten in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen, da sie vom Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2015/1095 der Kommission ausgenommen sind und auch außerhalb eines gewerblichen Umfelds verwendet werden können.