Erwägungsgrund 8 32019R2019
Für die Zwecke dieser Verordnung sind der Energieverbrauch in der Nutzungsphase, der im Laufe der Lebensdauer höhere Energieverbrauch aufgrund unzureichender Türdichtungen, die schlechte Reparierbarkeit und die nicht optimalen Möglichkeiten für die Aufbewahrung von Lebensmitteln, die zu vermeidbaren Lebensmittelabfällen führen, als bedeutende Umweltaspekte der in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallenden Kühlgeräte anzusehen.