Gesetze
Gesetz wird geladen …
Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1275/2008 wird wie folgt geändert:
Nummer 2 erhält folgende Fassung: „2. Überwiegend zum Einsatz im Wohnbereich bestimmtes informationstechnisches Gerät mit Ausnahme von Desktop-Computern, integrierten Desktop-Computern und Notebook-Computern im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 617/2013 der Kommission sowie elektronischen Displays, die unter die Verordnung (EU) 2019/2021 fallen.
In Nummer 3 erhält der letzte Eintrag folgende Fassung: „und sonstige Geräte zur Aufnahme und Wiedergabe von Bild und Ton, einschließlich Geräten zur Verbreitung von Bild und Ton auf anderem Wege als über Telekommunikationskanäle durch Signale oder auf andere Weise, jedoch ausgenommen elektronische Displays, die unter die Verordnung (EU) 2019/2021 fallen.“.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.