Erwägungsgrund 8 32019R2022
Der unionsweite jährliche Energieverbrauch der von dieser Verordnung erfassten Produkte betrug im Jahr 2015 schätzungsweise 31,3 TWh, was 11,1 Mio. Tonnen CO2-Äquivalent entspricht. Der Energieverbrauch von Haushaltsgeschirrspülern würde sich bei einem Szenario mit unveränderten Rahmenbedingungen („Business as usual“) bis 2030 Projektionen zufolge auf 49,0 TWh erhöhen, was hauptsächlich auf den Anstieg der Gesamtzahl der verwendeten Geschirrspüler zurückzuführen wäre. Dieser Anstieg des Energieverbrauchs kann jedoch durch eine Überarbeitung der geltenden Ökodesign-Anforderungen begrenzt werden. Analog dazu wurde der Wasserverbrauch von Haushaltsgeschirrspülern im Jahr 2015 auf 318 Mio. m3 geschätzt und würde bis 2030 auf schätzungsweise 531 Mio. m3 ansteigen, wenn die Anforderungen nicht überarbeitet würden. Und schließlich hat sich die Lebensdauer von Haushaltsgeschirrspülern in den vergangenen Jahren auf schätzungsweise rund 12,5 Jahre verkürzt, und dieser Trend dürfte sich fortsetzen, wenn keine geeigneten Anreize gesetzt werden.