Verordnung (EU) 2019/2022 der Kommission vom 1. Oktober 2019 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Haushaltsgeschirrspüler gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1275/2008 der Kommission und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1016/2010 der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR)
Um die Wirksamkeit und Umgehungssicherheit der Verordnung zu gewährleisten und die Verbraucher zu schützen, sollten Produkte, deren Leistungsmerkmale unter Prüfbedingungen automatisch verändert werden, um bessere Parameterwerte zu erzielen, nicht in Verkehr gebracht werden dürfen.
Erwägungsgrund 16 32019R2022Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen