Erwägungsgrund 11 32019R2024
Diese Verordnung gilt für Produkte mit unterschiedlichen technischen Merkmalen und Funktionen. Aus diesem Grund werden die Energieeffizienzanforderungen in Abhängigkeit von den Funktionen der Geräte festgelegt. Bei diesem funktionsbasierten Ansatz wird eine Mindestgliederung von Kühlgeräten mit Direktverkaufsfunktion in Kategorien vorgeschlagen, um den Märkten deutlich zu machen, welche der Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion innerhalb einer Kategorie von Geräten, die dieselbe Funktion erfüllen, eine höhere/geringere Energieeffizienz aufweisen. Für ineffiziente Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion wird es damit schwieriger, eine bestimmte Energieeffizienzklasse zu erreichen oder möglicherweise überhaupt die Mindestanforderungen an die Energieeffizienz zu erfüllen.